Neue Gesetze und Verordnungen für das Sonnenstudio oder Ihre Solarienabteilung!
mit den neuen gesetzlichen Bestimmungen, ist die UVSV 0,3-Norm Vorgabe (max. Bräunungs - output der Geräte ) des Gesetzgebers, die für Neugeräte gelten , die nach dem 23.7.2007 gebaut und ausgeliefert wurden gemeint. Denn alle Geräte die vor dem Datum 23.7.2007 gebaut und ausgeliefert wurden haben eine Outputleistung von mindestens 0,6W / m2. Der Gesetzgeber erwartet, das sie als Betreiber, ihre Pflichten im Sonnenstudio erfüllen:
Seit 1. Januar 2012 ist in Deutschland die UV-Schutzverordnung (UVSV) in Kraft. Die UVSV schreibt vor, dass seit 1. August 2012 in Deutschland nur noch Besonnungsgeräte betrieben werden, deren erythemwirksame Bestrahlungsstärke 0,3 W/m² nicht überschreitet. Alle Geräte, die diese Anforderung nicht erfüllen, müssen bis zu diesem Zeitpunkt auf 0.3 umgerüstet sein. (Neugeräte werden seit Juli 2007 mit der vorgeschriebenen Bestrahlungsstärke ausgeliefert). Denn kontrolliert dosiertes Besonnen gemäß Hauttyp bedeutet gesundes Besonnen!
Die UV-Schutzverordnung enthält betriebs- und nutzungsbezogene Pflichten des Betreibers zur Einhaltung von Qualitätsanforderungen sowie Informations- und Dokumentationspflichten.